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Die Historische Rechtsschule und die Volksgeist-Theorie
Lesedauer 5 MinutenWoher kommt das Recht? Teil 3 Die Historische Rechtsschule und die Volksgeist-Theorie „Man philosophiret in unsern Tagen lieber, als daß man historisiret, zum offenbaren Nachtheile der gründlichen Jurisprudenz“ Johann Anton Ludwig Seidensticker (deutscher Rechtsgelehrter, 1766-1817) Das Naturrecht versteht das Recht als etwas von außen gegebenes, sei es durch die natürliche Ordnung selbst oder durch eine transzendentale Autorität wie etwa durch ein göttliches Wesen. Bei Kant ist das Recht eine Selbstgebung der praktischen Vernunft im Lichte der Freiheit. Wenn Ihnen das im Hinblick auf die Frage „Woher kommt das Recht“ Schwierigkeiten bereitet, weil es Ihnen etwa zu mystisch erscheint, dann könnten Sie vielleicht mit den Theorien der Historischen Rechtsschule…